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BrancheRegulierung

Branche: Entlastungen bei Verpackungen und MWST-Abrechnung geplant

In Kürze

Laut dem Bericht des Bundesrats vom 21. Oktober 2026 sind 16 Entlastungsmassnahmen umgesetzt und 39 in Arbeit. Vorgesehene Bagatellgrenzen bei Getränkeverpackungen sollen rund 35'000 Schweizer Unternehmen von der neuen Mitteilungspflicht ausnehmen. Weitere 25'000 Unternehmen sollen die MWST jährlich statt vierteljährlich abrechnen können.

Was das für Lieferanten bedeutet

  • Getränkelieferanten sollten anhand der vorgesehenen Bagatellgrenzen prüfen, ob sie von der neuen Mitteilungspflicht für Getränkeverpackungen ausgenommen wären.
  • Für weitere 25'000 Unternehmen ist eine jährliche statt vierteljährliche MWST-Abrechnung vorgesehen. Betroffene Lieferanten können ihre Abrechnungsabläufe entsprechend planen.
  • Für rund 45'000 Unternehmen entfällt die obligatorische jährliche Zustellung der Jahresabschlüsse. Betroffene Lieferanten können diese Entlastung in ihren administrativen Abläufen berücksichtigen.

Eckdaten

HändlerBranche
Angekündigt
KategorienGetränke
Gültig ab—
Quelleseco.admin.ch

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Diese Zusammenfassung hat Sellva Agent automatisch aus der ursprünglichen Mitteilung erstellt und vor der Veröffentlichung damit abgeglichen.

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