Branche: Vernehmlassung zu 16 Verordnungen im Lebensmittelrecht
In Kürze
Seit dem 13. Oktober 2026 läuft die Vernehmlassung zu Änderungen an 16 Verordnungen im Lebensmittelrecht. Sie endet am 27. Januar 2027. Vorgesehen sind neue Herkunftsangaben für Honigmischungen, ausgeweitete Bisphenolverbote für Lebensmittelkontaktmaterialien, strengere Stoffverbote für Spielwaren und Tests neuartiger Lebensmittel vor der Zulassung.
Was das für Lieferanten bedeutet
- Bei Honigmischungen aus mehreren Ländern müssten Lieferanten sämtliche Herkunftsländer und deren Anteil am Gesamtprodukt auf der Etikette ausweisen.
- Für Anbieter von Lebensmittelkontaktmaterialien würde das Verwendungsverbot für Bisphenol A und andere gefährliche Bisphenole auch Klebstoffe und Gummi erfassen.
- Spielwarenlieferanten müssten künftig vollständig auf CMR-Stoffe, PFAS und Stoffe verzichten, die das Hormonsystem stören.
- Entwickler neuartiger Lebensmittel könnten Produkte vor der Zulassung mit Probanden testen, sofern die Sicherheit gewährleistet und dokumentiert ist.
Eckdaten
| Händler | Branche |
|---|---|
| Angekündigt | |
| Kategorien | Honig, Lebensmittelkontaktmaterialien, Spielwaren, Neuartige Lebensmittel |
| Gültig ab | Vernehmlassung: 13. Oktober 2026 bis 27. Januar 2027 |
| Quelle | blv.admin.ch |