Branche: Bio-Betriebe dürfen mehr konventionelles Raufutter zukaufen
In Kürze
Ab 24. August 2026 dürfen Bio-Betriebe schweizweit bis zu 20 Prozent des Gesamtfutterbedarfs ihrer Raufutterverzehrer mit zugekauftem konventionellem Raufutter decken. Massgebend ist die Trockensubstanz. Innerhalb derselben Höchstmenge ist auch die Beweidung nicht-biologischer Flächen zulässig. Die vom Bundesamt für Landwirtschaft wegen der Trockenheit erlassene Ausnahme gilt für das Kalenderjahr 2026.
Was das für Lieferanten bedeutet
- Konventionelles Raufutter kann Bio-Betrieben zur Deckung von bis zu 20 Prozent des Gesamtfutterbedarfs ihrer Raufutterverzehrer geliefert werden, gemessen an der Trockensubstanz.
- Die Beweidung nicht-biologischer Flächen beansprucht dieselbe Höchstmenge und verringert damit den Spielraum für den Zukauf konventionellen Raufutters.
- Diese Liefermöglichkeit besteht schweizweit, ist aber auf das Kalenderjahr 2026 beschränkt.
Eckdaten
| Händler | Branche |
|---|---|
| Angekündigt | |
| Kategorien | Futtermittel |
| Gültig ab | Ab 24. August 2026; gültig für das Kalenderjahr 2026 |
| Quelle | blw.admin.ch |