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BrancheRegulierung

Branche: Bio-Betriebe dürfen mehr konventionelles Raufutter zukaufen

In Kürze

Ab 24. August 2026 dürfen Bio-Betriebe schweizweit bis zu 20 Prozent des Gesamtfutterbedarfs ihrer Raufutterverzehrer mit zugekauftem konventionellem Raufutter decken. Massgebend ist die Trockensubstanz. Innerhalb derselben Höchstmenge ist auch die Beweidung nicht-biologischer Flächen zulässig. Die vom Bundesamt für Landwirtschaft wegen der Trockenheit erlassene Ausnahme gilt für das Kalenderjahr 2026.

Was das für Lieferanten bedeutet

  • Konventionelles Raufutter kann Bio-Betrieben zur Deckung von bis zu 20 Prozent des Gesamtfutterbedarfs ihrer Raufutterverzehrer geliefert werden, gemessen an der Trockensubstanz.
  • Die Beweidung nicht-biologischer Flächen beansprucht dieselbe Höchstmenge und verringert damit den Spielraum für den Zukauf konventionellen Raufutters.
  • Diese Liefermöglichkeit besteht schweizweit, ist aber auf das Kalenderjahr 2026 beschränkt.

Eckdaten

HändlerBranche
Angekündigt
KategorienFuttermittel
Gültig abAb 24. August 2026; gültig für das Kalenderjahr 2026
Quelleblw.admin.ch

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